In Kürze veröffentlichen wir für Sie die neuen Förderungsbedingungen der BAFA.
Ein und Zweifamilienhaus oder Innovationsförderung: Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500m² Nutzfläche. | Basisförderung:Keine Förderung € 90,- pro m² Kollektorfläche |
Bis 16m² Brutokollektorfläche. Über 16m² bis 40m² Bruttokollektorfläche Über 40m² Bruttokollektorfläche | Basisförderung:€ 1500,- € 90,- pro m² € 3.600,- |
Erweiterung bestehender Anlagen zur Heizungsunterstützung über 40m² Bruttokollektorfläche | Erweiterung:€ 45,- pro m² |
Basisförderung: Pelletkessel: Pelletkessel mit Pufferspeicher und einem Speichervolumen von 30 ltr. / kW | € 2400,- € 2900,- |
Neuinstallation eines Öl- oder Gasbrennwertsystems bei gleichzeitiger Neuinstallation einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung. (Nur in Verbindung mit der Basisförderung Solar , ein Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und der Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen sind Vorraussetzung ) | Kesseltauschbonus:€ 500,- |
Effiziensbonus:
Erhöht die Förderung von Solaranlagen um das 0,5 fache der Basisförderung. Vorraussetzung ist die Unterschreitung des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust Ht um mind. 30% des nach ENEV 2009 gültigen Wertes. Für den Effiziensbonus ist der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs und ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Zudem gilt er nur für Wohngebäude und Anlagen mit Heizungsunterstützung.
Luft-Wasser Wärmepumpe | |
nach DIN EN 14511 (Eintrag in die BAFA - Liste ab 01.01.2012 und JAZ mind. 3,5) Heizleistung > 20 KW nach DIN EN 14511 (Eintrag in die BAFA- Liste ab 01.01.2012 und JAZ mind. 3,5) (Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und der Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen sind bei jeder Leistungsklasse Voraussetzung) | Heizleistung < 20 KW€ 900,- |
nach DIN EN 14511 (Eintrag in die BAFA - Liste ab 01.01.2012 und JAZ mind. 3,8 in Wohngebäude bzw. 4,0 in Nichtwohngebäude) Heizleistung > 10 < 20 KW nach DIN EN 14511 (Eintrag in die BAFA - Liste ab 01.01.2012 und JAZ mind. 3,8 in Wohngebäude bzw. 4,0 in Nichtwohngebäude) Heizleistung > 20 < 100 KW nach DIN EN 14511 (Eintrag in die BAFA - Liste ab 01.01.2012 und JAZ mind. 3,8 in Wohngebäude bzw. 4,0 in Nichtwohngebäude) Heizleistung > 100 KW (Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und der Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen sind bei jeder Leistungsklasse Voraussetzung) | Heizleistung < 10 KW€ 2400,- € 2400,-+ 120,- je KW über 10 € 2400,- +120,- je KW über 10 mind. € 1200,- Über KFW- Programm |
Neuinstallation einer förderfähigen Wärmepumpe bei einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung. (Nur in Verbindung mit der Basisförderung Solar , ein Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und der Einsatz von energieeffizienten Umwälzpumpen sind Vorraussetzung) | Kombinationsbonus:€ 500,- |